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Promotionsmöglichkeiten

Seit 1997 besteht die Möglichkeit, am Institut für Kulturmanagement der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg über das Dissertationsfach Kulturmanagement zum Dr. phil. promoviert zu werden. Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg war damit die erste Hochschule in Deutschland, die speziell für das Fach Kulturmanagement eine Promotionsmöglichkeit anbot.

Diese Promotionsmöglichkeit ist vor allem ein Angebot an die Absolventinnen und Absolventen des Magister-Aufbaustudiums und des Master-Studiums Kulturmanagement, steht unter bestimmten Voraussetzungen aber auch anderen Interessenten zur Verfügung. Die aktuelle Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg steht hier zum Download bereit.

Die wichtigsten Voraussetzungen zur Zulassung zum Promotionsverfahren sind u. a.:

1. Ein Studienabschluss im Dissertationsfach Kulturmanagement mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren an einer Hochschule mit Promotionsrecht oder

2. ein Abschluss in einem Aufbaustudiengang im Dissertationsfach Kulturmanagement an einer Hochschule mit Promotionsrecht.

In beiden Fällen sind überdurchschnittlichen Prüfungsergebnisse erforderlich.

Sofern weder im grundständigen Studiengang (1) noch im Aufbaustudium (2) das Fach Kulturmanagement studiert wurde, aber sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind (Regelstudienzeit von vier Jahren bzw. Aufbaustudium sowie überdurchschnittliches Prüfungsergebnis), kann der zuständige Fakultätsrat Ausnahmen zulassen. In der Vergangenheit hat der Fakultätsrat vor allem solche Bewerberinnen und Bewerber über eine Ausnahmeregelung zugelassen, die sowohl ein kulturwissenschaftliches als auch ein wirtschaftswissenschaftliches Studium nachweisen konnten (z.B. Kunstgeschichte und BWL). Dabei ist es unerheblich, welches Fach als Hauptfach und welches evtl. als Nebenfach studiert wurde. Dagegen hat sich der Fakultätsrat in der Vergangenheit stets gegen eine Zulassung ausgesprochen, wenn nur ein kulturwissenschaftliches oder ein wirtschaftswissenschaftliches Fach studiert wurde.

Das Promotionsverfahren sieht eine Dissertation im Fach Kulturmanagement vor, der - nach Annahme durch den Fakultätsrat - ein Rigorosum oder eine Disputation folgt. Das Rigorosum besteht aus einer mündlichen Prüfung im Hauptfach Kulturmanagement (60 Minuten) sowie einer weiteren mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach (ebenfalls 60 Minuten) oder wahlweise in zwei Nebenfächern (jeweils 30 Minuten). Die Disputation dauert zwischen 60 und 90 Minuten und beginnt mit einem etwa 20-minütigen Bericht über die Dissertation.

Interessenten lassen bitte vor Ihrem offiziellen Antrag auf Annahme als Doktorand/in die formalen Voraussetzungen beim Akademischen Prüfungsamt der Pädagogischen Hochschule, Frau Buck, prüfen und senden anschließend ein Exposé mit dem Thema der geplanten Arbeit sowie eine Darstellung des Standes der aktuellen Forschung dem Institutsleiter Prof. Dr. Armin Klein zu. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Dissertation eigene Forschungsergebnisse in angemessener Form und angemessenem Umfang darlegen muss (siehe § 7 Abs. 1 (2) der Promotionsordnung). In einem ersten persönlichen Gespräch können dann weitergehende Fragen besprochen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit dem Institutssekretariat (Frau Moser Tel. 07141/140-411) einen Sprechstundentermin.

siehe auch:

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Letzte Aktualisierung dieser Seite am 05.05.2011

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